FAQ

Was ist ein Not- bzw. Havariefall? / Was ist kein Notfall?

Notfälle sind Schäden und Ausfälle an baulichen, heizungs- bzw. sanitärtechnischen oder elektrischen Anlagen, die unverzüglich beseitigt werden müssen, da sie ansonsten Gefahren für Gesundheit, Leben oder Sachen darstellen. So ist zum Beispiel eine ausgefallene Heizung im Winter ein Notfall, ein defektes Thermostatventil oder ein tropfender Wasserhahn hingegen nicht.
Nur im Not- bzw. Havariefall außerhalb unserer Sprechzeiten oder wenn tagsüber ausnahmsweise in der Geschäftsstelle auch nach mehreren Anrufversuchen niemand zu erreichen ist, ist die auf unserer Homepage angegebene Havarie-Hotline anzurufen.

Was ist zu tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren oder beschädigt habe?

Es gelten die Regelungen wie bei einem Notfall. Die entstehenden Kosten für die Inanspruchnahme des Schlüsseldienstes trägt der Mieter.

Gibt es Ruhezeiten?

Ja. Im Interesse eines möglichst konfliktfreien Zusammenlebens der Mietparteien im Wohnhaus sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:

- Montag bis Freitag: ab 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Sonnabend: ab 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
- Sonntag und Feiertag: ganztägig

Baumaßnahmen im Stadtgebiet können vorübergehend zu Abweichungen führen.

Welche Wege habe ich nach Vertragsabschluss noch zu erledigen?

Sie müssen unbedingt in der Meldestelle im Rathaus Ihre Wohnsitzummeldung vornehmen. Hierfür benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie beim Abschluss des Mietvertrags von uns erhalten.

Können während der Vertragslaufzeit Vertragspartner ein- oder austreten?

Ja. Neu aufzunehmende Vertragspartner treten in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages vollumfänglich ein. Es erfolgt also eine Vertragsergänzung, die in unserer Geschäftsstelle vorgenommen werden muss. Im Normalfall werden wir die Zustimmung hierzu nicht verweigern. Neue Vertragspartner müssen Ihren neuen Wohnsitz bei der Meldestelle anzeigen.
Im Falle des beabsichtigten Austritts eines von mehreren Vertragspartnern muss der im Mietvertrag Verbleibende dem Austritt des Anderen zustimmen. Diese Zustimmung muss schriftlich erfolgen und ist in unserer Geschäftsstelle zu hinterlegen. An der gesamtschuldnerischen Haftung für eventuelle am Auszugsstichtag bestehende Mietschulden aus dem Vertragsverhältnis ändert sich dadurch nichts.

Kann ich meinen Strom- bzw. Gasanbieter selber auswählen?

Ja. Da Sie im Normalfall den Stromliefervertrag mit einem Stromversorger selber abschließen, haben Sie auch freie Hand bei der Auswahl des Versorgers. Dies gilt auch für den Gasanbieter, sofern Sie nicht in einem fernbeheizten Haus wohnen. Welche unserer Objekte fernbeheizt sind, erfahren Sie auf Wunsch in unserer Geschäftsstelle.

Ist Kaution fällig?

Ja. Eine Kaution ist in Höhe von zwei Monatskaltmieten auf einem Kautionssparbuch zu hinterlegen. Im Ausnahmefall besteht für Sie auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Kautionsversicherung.

Gibt es in der Hausordnung Regelungen zu Reinigungsaufgaben für Mieter?

Ja. Sie erhalten die Hausordnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Sie enthält u.a. auch Regelungen zu von den Mietern vorzunehmenden Reinigungsarbeiten.
Alle 14 Tage ist der zur Wohnung gehörende Teil der Treppe (von der eigenen Wohnung abwärts bis zur nächst tiefer gelegenen bzw. der Haustür) zu reinigen. Im Rahmen der „Großen Woche“ sind zusätzlich die Kellergänge, der Dachboden, die Bodentreppe, die Fenster im Treppenhaus bzw. auf dem Boden, vorderer und hinterer Eingangsbereich (ggf. mit Treppe) incl. Türen und Briefkastenanlagen zu reinigen. Verantwortlich für die „Große Woche“ sind alle Mieter des Hauses/Aufgangs abwechselnd.
In einigen unserer Häuser sind Reinigungsfirmen aktiv. Dort fallen die genannten Arbeiten für Sie nicht an. Die anfallenden Kosten für die Reinigung werden allerdings im Rahmen der jährlichen Umlagenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Gibt es Möglichkeiten zur Sperrmüllentsorgung?

Ja. Zweimal jährlich führt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises Sperrmüllentsorgungen in unseren Wohnanlagen durch. Über die Termine und die Dinge, die entsorgt werden, informieren wir Sie rechtzeitig.




Kontakt

Wohnungsgesellschaft
Stadtilm mbH
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Telefon: 03629 800380
Fax: 03629 800382

Öffnungszeiten

Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 - 15:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Havarie-Hotline

Bitte nur im Havariefall nutzen!
0511/1633205